Ihre Mietzinsgarantie für einen privaten Mietvertrag
Sie brauchen kein Depot hinterlegen !
Die notwendigen Schritte zum Abschluss einer Mietzinsgarantie von SwissCaution für einen privaten Mietvertrag :
- Sie retournieren uns Ihr vollständig ausgefülltes und von allen Mietern unterzeichnetes Mietzinsgarantiegesuch, zusammen mit einer Kopie Ihres Mietvertrags oder dem Entwurf Ihres Mietvertrags, einer Kopie des Personalausweises aller Mieter und der Kopie der Aufenthaltsbewilligung B oder C für ausländische Staatsangehörige.
- Sie überweisen eine pauschale Beitrittsgebühr von CHF 231.- (inklusive Stempelsteuer von 5%), welche Ihre Mietzinsgarantie bis zum 31. Dezember des laufenden Jahres deckt.
- Ihr Mietzinsgarantiezertifikat wird unverzüglich ausgestellt und versandt an Ihre Immobilienverwaltung oder Ihren Vermieter, zusammen mit einer Kopie an Sie (sobald alle Unterlagen eingereicht worden sind und die pauschale Beitrittsgebühr entrichtet wurde).
- In den Folgejahren überweisen Sie eine Jahresprämie in der Höhe von 5% des Betrags Ihrer Mietzinsgarantie, zuzüglich Verwaltungskosten von CHF 20.- (+ Stempelsteuer von 5%).
Wählen Sie Ihre Methode für die Beantragung
Beispiel Jahresprämienberechnung :
| Von Ihrem Vermieter verlangte Sicherheit | CHF 2000.- |
| Ihr Mietzinsdepot | CHF 0.- |
| Bei der Aufnahme zu zahlende pauschale Beitrittsgebühr,gültig bis 31.12. des laufenden Jahres (inkl. eidg. Stempelgebühr) |
CHF 231.- |
| Folgejahre, Ihre Jahresprämie beträgt 5% des Betrags Ihrer Mietzinsgarantie + CHF 20.- Verwaltungsgebühr (+ eidg. Stempelsteuer von 5%) | CHF 126.-/Jahr |


