Ihre Mietzinsgarantie für einen privaten Mietvertrag
Sie brauchen kein Depot hinterlegen !
Wenn Sie eine Mietzinsgarantie für einen privaten Mietvertrag wünschen (Untervermietung nicht zulässig) :
- Sie retournieren uns Ihr Mietzinsgarantiegesuch,
unterzeichnet von allen Mietern, zusammen mit der Kopie Ihres Mietvertrags oder dem Entwurf Ihres Mietvertrags, einer Kopie des Personalausweises aller Mieter und der Kopie der Aufenthaltsbewilligung B oder C für ausländische Staatsangehörige. - Sie überweisen eine pauschale Beitrittsgebühr
von CHF 231.- (inklusive Stempelsteuer von 5%), welche Ihre Mietzinsgarantie bis zum 31. Dezember des laufenden Jahres deckt. - Ihr Mietzinsgarantiezertifikat wird unverzüglich ausgestellt und versandt
an Ihre Immobilienverwaltung oder Ihren Vermieter, zusammen mit einer Kopie an Sie (sobald alle Unterlagen eingereicht worden sind und die pauschale Beitrittsgebühr entrichtet wurde). - In den Folgejahren überweisen Sie eine Jahresprämie
in der Höhe von 5% Ihrer Mietzinsgarantie, zuzüglich Verwaltungskosten von CHF 20.- (plus Stempelsteuer von 5%).
Wählen Sie Ihre Methode für die Beantragung
Beispiel Jahresprämienberechnung :
| Vom Vermieter verlangte Sicherheit | CHF 2000.- |
| Ihr Mietzinsdepot | CHF 0.- |
| Bei der Aufnahme zu zahlende pauschale Beitrittsgebühr, gültig bis 31.12. des laufenden Jahres (inkl. eidg. Stempelgebühr) |
CHF 231.- |
| Folgejahre, Ihre Jahresprämie beträgt 5% der Mietzinsgarantie + CHF 20.- Verwaltungsgebühr (+ eidg. Stempelgebühr 5%) | CHF 126.-/Jahr |


