Fragen – Antworten
So einfach ist es mit SwissCaution!
Ich habe bereits ein Bankdepot. Kann ich dieses heute auflösen ?
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Ja, Sie können sich jederzeit von SwissCaution eine Mietzinskaution geben lassen und damit das bei Ihrer Bank hinterlegte Kapital auslösen, sofern Ihr Vermieter damit einverstanden ist.
Ich ziehe um, wie wird meine Kaution gekündigt ?
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Der Bürgschaftsschein des Vermieters muss an uns zurückgeschickt werden, damit die Sicherheit freigegeben werden kann und Sie dann keine Jahresprämie mehr zu zahlen haben.
Falls Ihr Vermieter nach Ihrem Auszug Ansprüche an Sie richtet und Sie diesbezüglich Ihre Zustimmung geben, bezahlt ihn SwissCaution direkt, jedoch nur bis in maximal des auf dem Kautions-Zertifikat vermerkten Höchstbetrags. Sie erstatten dann den an Ihren ehemaligen Vermieter geleisteten Vorschuss an SwissCaution zurück.
PS: Vergessen Sie nicht, Ihre Versicherung zu kontaktieren (Haftpflicht/ Hausrat), da diese Kosten möglicherweise übernommen werden.
Damit Sie rasch die Garantie für Ihre neue Wohnung erhalten, einfach einen neuen Mietzinsgarantieantrag bei SwissCaution ausfüllen, denn es handelt sich hier ja um einen neuen Mietvertrag.
Wie ist die Garantie von SwissCaution abgesichert ?
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SwissCaution ist eine Versicherungsgesellschaft, die dem Versicherungsvertragsgesetz unterliegt und steht demzufolge unter Kontrolle der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA). SwissCaution SA bietet die gleichen Garantien wie eine Bank.
Wie lange bin ich an meine SwissCaution Garantie gebunden ?
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Sie können Ihre Garantie jederzeit ohne Rechtfertigung und kostenlos kündigen. Es genügt, wenn Sie Ihrem Vermieter eine andere, gleichwertige Garantie in gleicher Höhe erbringen. Ihr Vermieter muss uns dann die gekündigte Garantie zurücksenden.


