Häufige Fragen
So einfach ist es mit SwissCaution !
Welcher ist der Höchstbetrag der von SwissCaution geleisteten Mietzinsgarantie ?
-
Für private Mietverträge ist der Mietzinsgarantiebetrag auf maximal CHF 15'000.- beschränkt. Für gewerbliche Mietverträge gibt es keine Einschränkung des Garantiebetrags.
Ich habe bereits ein Bankdepot. Kann ich dieses heute auflösen ?
-
Ja, Sie können jederzeit eine Mietzinsgarantie bei SwissCaution abschliessen und so Ihr Kapital auslösen, das Sie bei der Bank hinterlegt haben.
Ich ziehe um, wie wird meine Kaution gekündigt ?
-
Das Original des Mietzinsgarantiezertifikats, das Ihrem Vermieter oder seinem Vertreter (Immobilienverwaltung) zugestellt wurde, muss an uns retourniert werden, so dass wir Ihre Garantie freigeben können. Sobald wir das Zertifikat erhalten haben, werden Sie automatisch von der Verpflichtung befreit, die Jahresprämie für das kommende Jahr zu bezahlen.
Wenn Ihr Vermieter Ansprüche an Sie richtet und Sie diese bestätigen, wird er von SwissCaution bis maximal zur Höhe des Betrags, der auf dem Mietzins-garantiezertifikat vermerkt ist, direkt entschädigt. Sie erstatten anschliessend die Vorauszahlung für Ihren Vermieter oder für seinen Vertreter an SwissCaution zurück.
PS: Vergessen Sie nicht, Ihre Versicherung zu kontaktieren (Haftpflicht/ Hausrat), da diese Kosten möglicherweise übernommen werden.
Damit Sie rasch die Garantie für Ihre neue Wohnung erhalten, einfach einen neuen Mietzinsgarantieantrag bei SwissCaution ausfüllen, denn es handelt sich hier ja um einen neuen Mietvertrag.
Wie ist die Garantie von SwissCaution abgesichert ?
-
Das Versicherungsunternehmen SwissCaution untersteht dem Versicherungsgesetz und somit der Kontrolle der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA). SwissCaution bietet somit die gleichen Garantien wie eine Bank.
Ist es möglich, eine Garantie für einen gewerblichen Mietvertrag zu erhalten ?
-
Ja, unsere Leistungen erstrecken sich auch auf gewerblich genutzte Räumlichkeiten. Konsultieren Sie unsere Webseiten zum Thema gewerblicher Mietvertrag.
Wie lange bin ich an meine SwissCaution Garantie gebunden ?
-
Sie können Ihre Garantie jederzeit kündigen. Es genügt, wenn Sie für Ihren Vermieter eine andere, gleichwertige Garantie in gleicher Höhe erbringen. Ihr Vermieter oder sein Vertreter muss anschliessend das Original des annullierten Mietzinsgarantiezertifikats an SwissCaution retournieren.


