MAV - Mietausfall - Versicherung
Wie funktioniert’s
Die Mietausfallversicherung MAV von SwissCaution deckt nicht gezahlte Mieten inklusive Nebenkosten eines Mietvertrags für Wohnräume bis zur Höhe des versicherten Betrags, der pro Mietobjekt auf maximal CHF 15’000.- limitiert ist.
MAV Prämienberechnung
Die Jahresprämie der Versicherung MAV beläuft sich auf 5% des vereinbarten Versicherungsbetrags für nicht gezahlte Mieten. Die Prämie wird jährlich in Rechnung gestellt.
Vorgehensweise
Wenn der Mieter aus dem Mietobjekt ohne Mietschulden auszieht, verfällt die MAV® Versicherung sobald SwissCaution das vom Vermieter oder seinem Vertreter unterzeichnete Versicherungszertifikat erhält.
Wenn der Mieter aus dem Mietobjekt mit Mietschulden auszieht, verpflichtet sich SwissCaution gegenüber dem Vermieter oder seinem Vertreter, sämtliche ausstehenden Mieten (maximal bis zur Höhe des versicherten Betrags) zu begleichen, die 90 Tage nach Ausstellung des MAV Versicherungszertifikats entstanden sind.
Konditionen zur Inanspruchnahme der Versicherung
Die Vergütung der ausstehenden Mieten erfolgt durch SwissCaution, sobald der Versicherungsnehmer (der Vermieter oder sein Vertreter) SwissCaution die folgenden Belege übermittelt hat :
- Vollständig ausgefülltes und vom Vermieter oder seinem Vertreter unterzeichnetes MAV Versicherungszertifikat.
- Kopie des Mietvertrags für die Wohnräume, die vom Mietausfall betroffen sind.
- Abtretung der Forderung zugunsten von SwissCaution für sämtliche vom Mieter/den Mietern geschuldeten Mietzahlungen.

