20 Dezember 2019 /
Unternehmen
Genau wie Privatpersonen, die eine Wohnung mieten möchten, müssen Unternehmen, die in neue Räumlichkeiten, Büros, Industrie- oder Lagerhallen oder in eine Boutique einziehen, ihrem Vermieter eine Kaution hinterlegen. Der Kautionsbetrag wird bei einem Geschäftsmietvertrag in der Schweiz im Einvernehmen mit dem Vermieter festgelegt. Dieser Betrag dient als Sicherheit im Falle von Schäden oder unbezahlten Mieten.
Im Gegensatz zur Mietkaution für einen Privatmietvertag ist die Höhe der Kaution für einen Geschäftsmietvertrag gesetzlich nicht auf 3 Monatsmieten begrenzt. Es wird daher kein Höchstbetrag vorgeschrieben und die beiden Parteien legen die Kaution zusammen fest. Aus diesem Grund kann die Kaution für einen Geschäftsmietvertag sehr hoch sein. Wenn Sie Ihr Unternehmen gerade erst gegründet haben oder versuchen, es zu entwickeln, ist es nicht ideal, einen grossen Geldbetrag zu blockieren. Deshalb ist die Mietkaution ohne Bankdepot die geeignete Lösung.