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Eine Mietkaution mit oder ohne Bankdepot?

Eine Mietkaution mit oder ohne Bankdepot?

Dieser Artikel wurde von unserem Partner PlanYourMove verfasst.

PlanYourMove hat den gesamten Umzugsprozess digitalisiert, um die psychische Belastung, die mit all dem Umzugsstress verbunden ist, zu verringern. Mit PlanYourMove werden Sie Schritt für Schritt begleitet, damit Sie nichts vergessen. Zudem haben Sie mit der App Zugriff auf nützliche Tipps, kompetente Partner und alle wichtigen Dokumente (Checklisten, Kündigungsschreiben, Vollmacht für die Wohnungsabgabe, Adressänderungsmitteilungen usw.).

Zu Beginn des Umzugsprozesses wird natürlich die "Mietkaution" ein aktuelles Thema sein, die den Vermieter vor eventuellen Ansprüchen gegenüber dem Mieter schützt, z. B. bei Nichtzahlung der Miete oder eventuellen Sachschäden, die nicht von Ihrer Hausratversicherung gedeckt sind. Diese Mietkaution ist nicht gesetzlich vorgeschrieben und daher nicht obligatorisch. Es hat sich jedoch eingebürgert, dass Vermieter einen Mietvertrag nur mit Mietern abschliessen, die eine Mietkaution vorweisen können.

Das Obligationenrecht enthält in Artikel 257e Absätze 1 bis 4 über das Verhältnis zwischen Vermietern und Mietern spezifische Regeln für solche Garantien. Es ist zu beachten, dass Ferienwohnungen, die für weniger als drei Monate vermietet werden, nicht unter Art. 257e OR fallen, so dass die Garantien unterschiedlich sein können (Art. 253a Abs. 2 OR).

Einige Kantone haben auch kantonale Gesetze erlassen, wie zum Beispiel der Kanton Waadt (GGMV, Gesetz über die Garantien für Mietverträge) oder Genf (GSMG, Gesetz über den Schutz der vom Mieter geleisteten Garantien) auf der Grundlage von Art. 257e Abs. 4 OR.

In den meisten Fällen entspricht der vom Vermieter geforderte Betrag drei Monatsmieten, was das gesetzliche Maximum für Wohnmietverträge darstellt (Art. 257e Abs. 2 OR). Dieser beträchtliche Betrag muss vor der Schlüsselübergabe beim Vermieter eingehen und ihm während der gesamten Dauer des Mietverhältnisses zur Verfügung stehen.

Wird die Verpflichtung zur Leistung dieser vertraglichen Garantie nicht oder verspätet erfüllt, kann dies Folgen für den Mietvertrag haben, da der Vermieter die Übergabe der Wohnung verweigern oder sogar den Vertrag kündigen kann (Art. 82 OR; Art. 107 Abs. 2 OR).

Es handelt sich also um ein wichtiges Thema, bei dem es oft um sehr hohe Summen geht.

Es stehen Ihnen zwei Lösungen zur Verfügung:

Das Bankdepot

Wenn Sie sich für eine Mietkaution mit Bankdepot entscheiden, müssen Sie den vom Vermieter geforderten Betrag bei einer Bank auf einem Mietkautionskonto hinterlegen. Es ist zu beachten, dass die Rendite/Zinsen für diese Art von Konto heute fast gleich Null sind und dass bei der Auflösung des Kontos in der Regel Bankgebühren anfallen.

Das Geld bleibt als Kaution für die Dauer Ihres Mietverhältnisses blockiert. Bei Beendigung Ihres Mietverhältnisses wird Ihnen das Geld zurückerstattet, wenn Ihr Vermieter zum Zeitpunkt der Wohnungsübernahme keine Ansprüche gegen Sie richtet (etwaige Schäden oder nicht bezahlte Miete). Es kann jedoch einige Zeit dauern, bis die Verwaltungsverfahren abgeschlossen sind.

Mehrere tausend Franken jahrelang auf einem Sperrkonto zu deponieren, ist für viele Personen finanziell nicht einfach, vor allem wenn ein möglicher Streitfall die Freigabe der alten Mietkaution verzögert und eine neue Kaution für die neue Wohnung hinterlegt werden muss.

Die Mietkaution ohne Bankdepot

Wenn Sie sich für eine Mietkaution ohne Bankdepot entscheiden, beauftragen Sie eine Bürgschaftsgesellschaft wie SwissCaution. Das vom Vermieter geforderte Geld muss nicht auf einem Bankkonto hinterlegt werden, denn in diesem Fall bürgt die Bürgschaftsgesellschaft für Sie gegenüber dem Vermieter. Als Gegenleistung für diesen Service zahlen Sie eine jährliche Prämie an die Bürgschaftsgesellschaft.

SwissCaution bietet dem Mieter an, seine Mietkaution zu übernehmen, so dass er sein Geld nicht blockiert und frei darüber verfügen kann. Der Mieter kann dadurch stressfreier umziehen und seine persönlichen Mittel für andere Projekte einsetzen. Dieses sehr attraktive System wurde von PlanYourMove als äusserst praktisch evaluiert. Die Firma SwissCaution, die Nummer 1 in der Schweiz, erhebt beispielsweise eine feste Anmeldeprämie von CHF 160.-, welche die Mietkaution bis zum 31. Dezember 2021 abdeckt (spezielles Jubiläumsangebot 2021). Die Jahresprämie beträgt dann 5% des Mietkautionsbetrags, d.h. CHF 189.- für eine Mietkaution von CHF 3'200.-, was einer Monatsmiete von ca. CHF 1000.- entspricht.

Es ist ebenfalls nennenswert, dass die Unterzeichnung einer Mietkaution ohne Bankdepot jederzeit möglich ist, auch während der Laufzeit des Mietvertrags, um die Liquidität eines zuvor hinterlegten Bankdepots zurückzuerhalten.

Das grosse Plus von SwissCaution: Die vorläufige Mietkautionsbescheinigung ohne Bankdepot!

Diese kann in wenigen Sekunden KOSTENLOS auf PlanYourMove oder auf der SwissCaution Website angefordert werden.

Dabei handelt es sich um eine Bestätigung über die Ausstellung einer künftigen Mietkaution, die Ihnen im Voraus, unverbindlich und kostenlos zugesandt wird. Mit dieser Bescheinigung werten Sie Ihr Mieterdossier auf und erhöhen so Sie Ihre Chancen, dass Sie vom Vermieter ausgewählt werden. Dieser hat somit die Garantie, dass Sie bereits eine Lösung für die geforderte Garantie haben.

Welche Vorteile bringt die Mietkaution ohne Bankdepot gemäss PlanYourMove mit sich?

Ihr Geld bleibt für wichtige Projekte verfügbar

Die perfekte Lösung bei Liquiditätsengpässen, wenn Ihr Geld über Jahre hinweg auf einem Bankkonto als Depot blockiert ist

Sehr vorteilhafte Prämie zur Feier des 30. Jubiläums von SwissCaution

Einfacher und schneller Online-Antrag

Kostenlose und sofort verfügbare Bescheinigung zur Ergänzung Ihres Mieterdossiers

PlanYourMove, Ihr persönliche Umzugsassistent, mit dem Sie Ihren Umzug in aller Ruhe planen und organisieren können.

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