Was ist eine Mietkaution ohne Bankdepot?
1 Mai 2017
Das Konzept und die Vorteile der Mietkaution ohne Bankdepot, die in den neunziger Jahren bekannt wurde, sind bei der breiten Öffentlichkeit noch immer relativ unbekannt. Dieser Artikel zielt also darauf ab, dieser Tatsache abzuhelfen, dies durch die Präsentation eines Überblicks zu diesem Produkt, welches den Mietern sowie den Vermietern in der Schweiz das Leben erleichtert.
Die Mietkaution ohne Bankdepot
Die Mietkaution ohne Bankdepot zielt eben darauf ab, die vorstehend aufgelisteten Problematiken zu umgehen. Es handelt sich um eine Alternative mit dem Zweck, den Mietern die Blockierung ihres Geldes zu vermeiden. Mit dieser Lösung verbürgt sich die Kautionsgesellschaft wie z.B. SwissCaution für den Mieter gegenüber dem Vermieter, gegen Überweisung einer jährlichen Prämie durch den Mieter. Diese Prämie entspricht einem festen Prozentsatz Ihrer Mietkaution und dies während der gesamten Laufzeit des Mietvertrags.
Bei Erstellung des Wohnungsabnahmeprotokolls werden allfällige Forderungen Ihres Vermieters von der Kautionsgesellschaft, bis zum Höchstbetrag der Mietkaution, an Ihren Vermieter beglichen – selbstverständlich nur dann, wenn Sie vorgängig Ihre Zustimmung gegeben haben. Anschliessend erstatten Sie diesen an Ihren ehemaligen Vermieter geleisteten Vorschuss an die Kautionsgesellschaft zurück.
Abschliessend ist zu unterstreichen, dass die Mietkautionsversicherung strikt die gleiche Sicherheit und Funktion sowie den gleichen Wert wie ein klassisches Bankdepot bietet. Gleichwohl können ausschliesslich die von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) zugelassenen Kautionsgesellschaften diese Tätigkeit ausüben.
Die Mietkaution ohne Bankdepot zielt darauf ab, den Mietern die Blockierung ihres Geldes zu vermeiden.
Direkte AnmeldungDie Mietkaution via Bankdepot
Sie haben endlich Ihre Traumwohnung entdeckt und Sie freuen sich darauf, den Boden Ihres neuen Wohnsitzes zu betreten. Dennoch verpflichten Sie sich im Allgemeinen mit der Unterschrift Ihres Mietvertrags zur Stellung einer Mietsicherheit, in der Höhe von 3 Monatszinsen. Die Mietsicherheit kann durch den Vermieter zur Deckung eventueller unbezahlter Mieten bzw. durch Sie in der Wohnung verursachte Schäden gefordert werden.
Es ist jedoch nicht immer einfach, diesen Betrag bereitzustellen, besonders wenn das Mietzinsdepot Ihrer ehemaligen Wohnung noch nicht freigegeben wurde. Ausserdem ist diese Summe während der gesamten Dauer des Mietvertrags auf einem Bankdepot blockiert. Es ist also unmöglich, über dieses Geld für andere Projekte, die Ihnen am Herzen liegen, frei zu verfügen.
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