Muss ich etwas unternehmen, wenn sich an meinem Mietvertrag etwas ändert?
Im Falle einer Namensänderung (z. B. durch Heirat oder Trennung), des Aus- oder Einzugs einer Mietpartei oder einer Mietanpassung ist zwingend ein Nachtrag zum Mietvertrag zu erstellen. Dieser Nachtrag muss von allen Vertragsparteien unterzeichnet und zusammen mit einer Kopie der Ausweispapiere aller Mietparteien an uns übermittelt werden.
Zur Kategorie gehen : Vertragsverwaltung