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Häufige Fragen

Alles Wissenswerte über die Mietkaution

Sie haben folgende Möglichkeiten, um sich anzumelden:

  • Über unsere Website (der einfachste und schnellste Weg)
  • In einer Filiale der Schweizerischen Post
  • In einer Agentur der Mobiliar oder von SwissCaution
  • Mit dem Anmeldungsformular in unserer Broschüre, das Sie per Post einsenden müssen
  • Bei Ihrer Immobilienagentur (wenn sie zu unseren Partnern gehört)

Die Online-Anmeldung ist der schnellste Weg, um Ihre Mietkaution zu erhalten und Sie können uns auch gleichzeitig alle notwendigen Dokumente übermitteln:

  • Unterschriebener Mietvertrag oder dessen Entwurf (alle Seiten)
  • Identitätskarte aller im Mietvertrag eingetragenen Mieters oder bei ausländischen Mietern eine Kopie der Aufenthaltsgenehmigung B, B Flüchtling, C oder F. Wenn Sie eine andere Aufenthaltsgenehmigung besitzen, ist ein Bürge mit Wohnsitz in der Schweiz erforderlich.

Um Zeit zu sparen, können Sie jede Seite Ihres Mietvertrags und Ihre amtlichen Ausweispapiere mit Ihrem Smartphone scannen (Bild- oder PDF-Format) oder fotografieren.

Wenn es Ihnen nicht möglich ist, diese Dokumente hochzuladen, senden Sie sie uns bitte per E-Mail oder per Post nach Abschluss Ihrer Online-Anmeldung.

Die Ausstellung Ihres Mietkautionszertifikats kann erst nach Erhalt aller erforderlichen Dokumente und der Zahlung Ihrer Jahresprämie erfolgen.

Die Online-Registrierung gewährleistet eine rasche Zustellung Ihres Mietkautionszertifikats.

Sie können Ihre Prämie mithilfe unseres Prämienrechners berechnen, den Sie hier finden.

Die Mietkaution tritt ab dem Ausstellungsdatum des Mietkautionszertifikats in Kraft und Sie sind verpflichtet, jedes Jahr Ihre Jahresprämie zu bezahlen.

Ihre Mietkaution ist so lange gültig, bis der Vermieter die Mietkaution bei SwissCaution freigegeben hat.

Sie können Ihre Mietkaution jederzeit und ohne vorherige Ankündigung kündigen. Es genügt, wenn Sie Ihrem Vermieter eine gleichwertige Garantie, die von ihm anerkannt wird, bereitstellen. Ausschliesslich Ihr Vermieter oder sein Vertreter können Ihre Mietkaution freigeben, indem sie das Original des Mietkautionszertifikats unterschrieben an SwissCaution retournieren.

Für jede Änderung innerhalb der Wohnung (Ein-/Austritt von Personen, Mietzinserhöhung/Mietkaution) müssen Sie uns eine Kopie des von allen Parteien unterschriebenen Zusatzvertrags zum Mietvertrag sowie die Ausweispapiere der im Mietvertrag verbleibenden Personen zustellen. Es obliegt Ihnen, SwissCaution über diese Änderungen auf dem Laufenden zu halten.

Solange Ihre Mietkaution nicht von Ihrem Vermieter freigegeben wurde (dieser Vorgang kann je nach Mietrecht bis zu 12 Monate dauern), sind Sie verpflichtet, Ihre Jahresprämie zu zahlen (zahlbar im Voraus, gemäss unseren AVB). Wir können keine anteiligen Prämienrechnungen ausstellen. Nach erfolgter Freigabe kann eventuell eine anteilige (oder vollständige) Rückerstattung der Jahresprämie erfolgen (siehe AVB).

Nein, es sei denn, Sie ziehen in das gleiche Gebäude um und es handelt sich um die gleiche Hausverwaltung/den gleichen Vermieter und dieser bestätigt:

  • dass es keine Forderungen in Bezug auf die alte Wohnung gibt
  • dass er SwissCaution ermächtigt, die Änderung des Versicherungsvertrags vorzunehmen. Ein neuer Mietvertrag wird verlangt.

Wenn Sie in ein anderes Gebäude umziehen, müssen Sie einen neuen Antrag stellen und eine Übertragung der bestehenden Garantie ist nicht möglich. Für jede neue Wohnung muss eine neue Anmeldung vorgenommen werden.

Im Schadensfall, wenn Ihr Vermieter Ansprüche gegen Sie richtet (Schäden oder Mietrückstände) und Sie diesbezüglich Ihre Zustimmung geben, bezahlt SwissCaution den von Ihrem Vermieter geforderten Betrag maximal bis zur Höhe des Betrags, der auf Ihrem Mietkautionszertifikat vermerkt ist. Sie müssen dann den an Ihren Vermieter vorgeleisteten Betrag an SwissCaution zurückzahlen.

Vergessen Sie nicht, Ihre Versicherung zu kontaktieren (Haftpflicht/Hausrat), da diese in einigen Fällen die Kosten möglicherweise übernimmt.

Ja, wenn einer der im Mietvertrag eingetragenen Mieter bei der Ausstellung des SwissCaution- Mietkautionszertifikats zwischen 18 und 25 Jahre alt ist, wird ein Rabatt von 10% auf die Jahresprämie gewährt, und dies bis zu seinem 26. Lebensjahr.

Mehr erfahren

Unter der Bedingung der Anspruchsberechtigung (keine laufende Betreibung bei SwissCaution) wird den Mietern mit einer SwissCaution-Mietkaution für einen Privatmietvertrag ein Rabatt gewährt:

  • Ab 2 vollendeten Vertragsjahren wird 10% Rabatt auf Ihren Prämienbetrag gewährt.
  • Ab 3 vollendeten Vertragsjahren wird 20% Rabatt auf Ihren Prämienbetrag gewährt.
  • Ab 4 vollendeten Vertragsjahren wird 30% Rabatt auf Ihren Prämienbetrag gewährt.
  • Eine gute Bonitätsbewertung
  • Mindestalter von 18 Jahren
  • Ihr Wohnort muss sich in der Schweiz befinden
  • Ausländer müssen im Besitz einer Aufenthaltsbewilligung B, B (anerkannter Flüchtling), C oder F sein
  • Ein Mietvertrag mit einer Laufzeit von mindestens 3 Monaten

Die Mietkaution kann nur beantragt werden, wenn die Untervermietung im Originalmietvertrag erwähnt und genehmigt wurde. Bitte übermitteln Sie alle Seiten des Originalmietvertrags sowie Ihres Untermietvertrags, der ordnungsgemäss vom Vermieter unterzeichnet wurde.

Wenn Sie auf der Suche nach einer Wohnung sind und Ihren Mietvertrag noch nicht erhalten haben, kann SwissCaution Ihnen eine vorläufige Mietkautionsbescheinigung bereitstellen, die Ihrem Vermieter die Ausstellung Ihrer künftigen Mietkaution von SwissCaution formal zusichert. Mit diesem Dokument, dass Sie kostenfrei erhalten, verfügen Sie über einen bedeutenden Vorteil bei Ihrer Wohnungssuche.

Ja, Sie erhalten von SwissCaution den verbleibenden Betrag Ihrer Jahresprämie anteilig zurückerstattet.

Sofern die Freigabe Ihrer Mietkaution im Laufe des Kalenderjahres nach dem Ausstellungsdatum des Zertifikats erfolgt (Bsp.: Zertifikat ausgestellt am 1.4.2018 und Freigabe der Mietkaution durch die Immobilienagentur am 30.9.2019), behält SwissCaution gemäss Artikel 42 Abs. 3 des Bundesgesetzes über den Versicherungsvertrag (VVG) die Prämie für das erste Jahr ein, und eine Rückerstattung ist nicht möglich, ausser wenn Sie eine neue Mietkaution bei SwissCaution abschliessen.

Falls Sie eine neue Mietkaution bei SwissCaution abschliessen, können Sie verlangen, dass der verbleibende Betrag Ihrer Jahresprämie ohne Abzug von Verwaltungsgebühren Ihrem Kundenkonto für die neue Mietkaution gutgeschrieben wird.

Wenn Sie eine der oben genannten Voraussetzungen erfüllen, bitten wir Sie, den Kundendienst von SwissCaution zu kontaktieren, um Ihre Personalien zu übermitteln und die anteilige Rückerstattung Ihrer Jahresprämie zu erhalten. Der Kundendienst ist von Montag bis Freitag von 8.00 bis 17.30 Uhr unter der Telefonnummer 0848 001 848 erreichbar.

Bitten Sie Ihren Vermieter oder seinen Vertreter (Immobilienagentur), das Original des Mietkautionszertifikats unterzeichnet an SwissCaution zurückzusenden. Sobald Ihr Vermieter oder die Immobilienagentur den Antrag auf Freigabe Ihrer Mietkaution bei SwissCaution gestellt hat, sind Sie automatisch von der Zahlung der Jahresprämie des Folgejahres befreit.

Wenn Ihr Vermieter Ansprüche gegen Sie richtet (Schäden oder Mietrückstände) und Sie diesbezüglich Ihre Zustimmung geben, bezahlt SwissCaution den von Ihrem Vermieter geforderten Betrag maximal bis zur Höhe des Betrags, der auf Ihrem Mietkautionszertifikat vermerkt ist. Sie müssen dann den an Ihren Vermieter bezahlten Betrag an SwissCaution zurückzahlen.

Vergessen Sie nicht, Ihre Versicherung zu kontaktieren (Haftpflicht/Hausrat), da diese in einigen Fällen die Kosten möglicherweise übernimmt.

Wenn Sie schnellstmöglich eine neue Mietkaution für Ihre neue Wohnung erhalten wollen, füllen Sie einfach einen neuen Mietkautionsantrag bei SwissCaution aus, denn es handelt sich in diesem Fall um einen neuen Mietvertrag.

Ja, Sie können jederzeit eine Mietkaution bei SwissCaution abschliessen und so das Geld zurückerhalten, das Sie bei Ihrer Bank hinterlegt haben. Wir raten Ihnen, im Vorfeld die Zustimmung Ihres Vermieters oder der Immobilienagentur einzuholen.

Der Betrag der Mietkaution ist nicht begrenzt.

SwissCaution bietet die gleichen Vorteile wie eine Bank. SwissCaution ist eine Versicherungsgesellschaft, die dem Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag (VVG) und demzufolge der Kontrolle der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) untersteht.

Alles Wissenswerte zur HomeAssistance-Service

Verlorene Schlüssel, Wasserschaden, ein Wespennest unter Ihrem Dach… Sobald man sich in einer Wohnung eingenistet hat, ist man manchmal mit unvorhergesehenen Ereignissen konfrontiert. Aber keine Sorge: In der SwissCaution-Mietkaution ist der Pannendienst HomeAssistance gratis inbegriffen.

Der HomeAssistance-Service steht Ihnen im Notfall rund um die Uhr, 7 Tage die Woche beiseite und deckt bis zu CHF 1’000 pro Schaden – einzigartig in der Schweiz!

Es werden die Organisationskosten der Massnahmen ohne Selbstbehalt bis zu einer Höhe von CHF 1’000.- pro Schaden übernommen.

Wir arbeiten mit Handwerkern aus Ihrer Region zusammen, die für ihre Expertise anerkannt sind.

Wenn Sie mit einem Notfall in Verbindung mit Ihrer durch Ihre Mietkaution versicherten Wohnung konfrontiert sind, empfehlen wir Ihnen, zuerst Ihren Vermieter oder dessen Vertreter zu kontaktieren, damit er Ihnen das weitere Vorgehen erklären kann.
Wir empfehlen Ihnen, sich in folgenden Fällen an HomeAssistance zu wenden:

  • Sie haben Ihren Vermieter oder dessen Vertreter bereits kontaktiert und er hat Ihnen sein Einverständnis gegeben, HomeAssistance in Anspruch zu nehmen.
  • Sie sind mit einem Notfall ausserhalb der Öffnungszeiten Ihrer Immobilienagentur konfrontiert oder Ihr Vermieter ist nicht erreichbar.
  • Bei Verlust von Reiseschecks, Bargeld, Bankkarten, Postgirokontokarten, Kredit- und Kundenkarten.

Alle Kunden mit einer SwissCaution-Mietkaution für einen Privatmietvertrag.

Rufen Sie SwissCaution unter 0848 001 848 an und wählen Sie den HomeAssistance-Service 24h/24, 7/7.
Sie werden anschliessend mit Ihrem Namen / Ihrer SwissCaution Vertragsnummer identifiziert. Dies ermöglicht uns, die Notfallintervention so schnell wie möglich zu organisieren.

Es muss sich um einen Notfall handeln, der mit der durch die Mietkaution für einen Privatmietvertrag versicherten Wohnung zusammenhängt. Alle Informationen zu den verschiedenen Notfalleinsätzen finden Sie in den Bedingungen von SwissCaution-HomeAssistance.