Häufige Fragen zur Mietkaution bei Privatmietvertrag

  • Prämie 2024 offeriert

    Wenn die Laufzeit Ihres Privatmietvertrages im Jahr 2024 beginnt und Sie Ihre Mietkaution vor dem 31. Dezember 2023 abschliessen, deckt die bei der Anmeldung fällige pauschale Beitrittsprämie von CHF 231.- Ihre Mietkaution bis zum 31. Dezember 2024.

  • Wie hoch ist der maximale Betrag der von SwissCaution geleisteten Mietkaution?

    Der Betrag der Mietkaution ist nicht begrenzt.

  • Keine versteckten Kosten

    Ab 1. September 2018 gelten bei SwissCaution neue Bedingungen bezüglich der Verwaltungskosten bei Mietkautionen:

    Entfallen der Mutationskosten (CHF 50.-) für jede Zertifikatsänderung nach seiner Ausstellung.

    Entfallen der der Gebühr für die Zertifikatskündigung (CHF 50.-), wenn zum Zeitpunkt der Mietkautionsfreigabe keine Forderung besteht.

    Bei Fragen steht Ihnen gerne unser Kundendienst unter 0848 001 848 oder per E-Mail unter info@swisscaution.ch zur Verfügung.

  • Ich habe bereits ein Bankdepot. Kann ich dieses heute auflösen?

    Ja, Sie können jederzeit eine Mietkaution bei SwissCaution abschliessen und so das Geld zurückerhalten, das Sie bei Ihrer Bank hinterlegt haben. Wir raten Ihnen, im Vorfeld die Zustimmung Ihres Vermieters oder der Immobilienagentur einzuholen.

  • Ich ziehe um und möchte meine Mietkaution von SwissCaution kündigen. Wie muss ich vorgehen?

    Bitten Sie Ihren Vermieter oder seinen Vertreter (Immobilienagentur), das Original des Mietkautionszertifikats unterzeichnet an SwissCaution zurückzusenden. Sobald Ihr Vermieter oder die Immobilienagentur den Antrag auf Freigabe Ihrer Mietkaution bei SwissCaution gestellt hat, sind Sie automatisch von der Zahlung der Jahresprämie des Folgejahres befreit.

    Wenn Ihr Vermieter Ansprüche gegen Sie richtet (Schäden oder Mietrückstände) und Sie diesbezüglich Ihre Zustimmung geben, bezahlt SwissCaution den von Ihrem Vermieter geforderten Betrag maximal bis zur Höhe des Betrags, der auf Ihrem Mietkautionszertifikat vermerkt ist. Sie müssen dann den an Ihren Vermieter bezahlten Betrag an SwissCaution zurückzahlen.

    Vergessen Sie nicht, Ihre Versicherung zu kontaktieren (Haftpflicht/Hausrat), da diese in einigen Fällen die Kosten möglicherweise übernimmt.

    Wenn Sie schnellstmöglich eine neue Mietkaution für Ihre neue Wohnung erhalten wollen, füllen Sie einfach einen neuen Mietkautionsantrag bei SwissCaution aus, denn es handelt sich in diesem Fall um einen neuen Mietvertrag.

  • Ist die von SwissCaution ausgestellte Mietkaution gleichwertig zu einem Mietzinsdepot bei einer Bank?

    SwissCaution bietet die gleichen Garantien wie eine Bank. SwissCaution ist eine Versicherungsgesellschaft, die dem Versicherungsgesetz und somit der Kontrolle der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) untersteht. SwissCaution bietet Kunden, Vermietern und Immobilienagenturen höchste Dienstleistungsqualität und dieselbe Sicherheit für die Mietkaution ohne Bankdepot.

  • Wie lange bin ich an meine Mietkaution von SwissCaution gebunden?

    Die Mietkaution tritt ab dem Ausstellungsdatum des Mietkautionszertifikats in Kraft und ist so lange gültig, bis der Vermieter die Mietkaution bei SwissCaution freigegeben hat.

    Sie können Ihre Mietkaution jederzeit und ohne vorherige Ankündigung kündigen. Es genügt, wenn Sie Ihrem Vermieter eine gleichwertige Garantie, die von ihm anerkannt wird, bereitstellen. Ausschliesslich Ihr Vermieter oder sein Vertreter können Ihre Mietkaution freigeben, indem sie das Original des Mietkautionszertifikats unterschrieben an SwissCaution retournieren.

  • Meine Mietkaution endet vor Ablauf des Jahres. Erhalte ich eine Rückerstattung meiner Jahresprämie?

    Ja, Sie erhalten von SwissCaution den verbleibenden Betrag Ihrer Jahresprämie anteilig zurückerstattet.

    Sofern die Freigabe Ihrer Mietkaution im Laufe des Kalenderjahres nach dem Ausstellungsdatum des Zertifikats erfolgt (Bsp.: Zertifikat ausgestellt am 1.4.2018 und Freigabe der Mietkaution durch die Immobilienagentur am 30.9.2019), behält SwissCaution gemäss Artikel 42 Abs. 3 des Bundesgesetzes über den Versicherungsvertrag (VVG) die Prämie für das erste Jahr ein, und eine Rückerstattung ist nicht möglich, ausser wenn Sie eine neue Mietkaution bei SwissCaution abschliessen.

    Falls Sie eine neue Mietkaution bei SwissCaution abschliessen, können Sie verlangen, dass der verbleibende Betrag Ihrer Jahresprämie ohne Abzug von Verwaltungsgebühren Ihrem Kundenkonto für die neue Mietkaution gutgeschrieben wird.

    Wenn Sie eine der oben genannten Voraussetzungen erfüllen, bitten wir Sie, den Kundendienst von SwissCaution zu kontaktieren, um Ihre Personalien zu übermitteln und die anteilige Rückerstattung Ihrer Jahresprämie zu erhalten. Der Kundendienst ist von Montag bis Freitag von 8.00 bis 17.30 Uhr unter der Telefonnummer 0848 001 848 erreichbar.

  • Kann ich eine Vorabbestätigung verlangen?

    Wenn Sie auf der Suche nach einer Wohnung sind und Ihren Mietvertrag noch nicht erhalten haben, kann SwissCaution Ihnen eine vorläufige Mietkautionsbescheinigung bereitstellen, die Ihrem Vermieter die Ausstellung Ihrer künftigen Mietkaution von SwissCaution formal zusichert. Mit diesem Dokument, dass Sie kostenfrei erhalten, verfügen Sie über einen bedeutenden Vorteil bei Ihrer Wohnungssuche.

  • Welche Bedingungen müssen erfüllt sein, um eine Mietkaution von SwissCaution zu beantragen?

    • Eine gute Bonitätsbewertung
    • Mindestalter von 18 Jahren
    • Ihr Wohnort muss sich in der Schweiz befinden
    • Ausländer müssen im Besitz einer Aufenthaltsbewilligung B, B (anerkannter Flüchtling), C oder F sein
    • Ein Mietvertrag mit einer Laufzeit von mindestens 3 Monaten
  • Wie komme ich in den Genuss eines Treuegutscheins?

    Wenn Sie bereits Kundin oder Kunde sind und eine neue Mietkaution für Ihre neue Wohnung abschliessen, erhalten Sie in dem Monat, der auf das Ausstellungsdatum Ihres neuen Zertifikats folgt, einen Einkaufsgutschein von Manor über CHF 50.-.

    Achtung: Wenn beispielsweise mehrere Mieter bereits Kunden bei SwissCaution sind und eine neue Mietkaution für dieselbe Wohnung abschliessen, wird ein einziger Gutschein über CHF 50.- an den im neuen Mietvertrag vermerkten Hauptmieter gesendet. Ein Treuegutschein ist an das neue Mietobjekt gebunden, nicht an die Person (nicht kumulierbar).

    Mehr über den Kundenbereich

  • Ich bin noch keine 26 Jahre alt. Komme ich in den Genuss von Sonderbedingungen?

    Ja, wenn ein Mieter bei Ausstellung des Mietkautionszertifikats von SwissCaution unter 26 Jahren alt ist, wird ein Rabatt von 35% auf die Jahresprämie gewährt (CHF 150.- statt CHF 231.-). Zudem erhält er 10% Rabatt auf die Jahresprämie in den Folgejahren, und zwar bis zu seinem 26. Lebensjahr. Die pauschale Beitrittsprämie ist bei der Anmeldung fällig.

    Mehr erfahren

  • Was geschieht bei einem Schaden?

    Im Schadensfall, wenn Ihr Vermieter Ansprüche gegen Sie richtet (Schäden oder Mietrückstände) und Sie diesbezüglich Ihre Zustimmung geben, bezahlt SwissCaution den von Ihrem Vermieter geforderten Betrag maximal bis zur Höhe des Betrags, der auf Ihrem Mietkautionszertifikat vermerkt ist. Sie müssen dann den an Ihren Vermieter vorgeleisteten Betrag an SwissCaution zurückzahlen.

    Vergessen Sie nicht, Ihre Versicherung zu kontaktieren (Haftpflicht/Hausrat), da diese in einigen Fällen die Kosten möglicherweise übernimmt.

    Wenn Sie schnellstmöglich eine neue Mietkaution für Ihre neue Wohnung erhalten wollen, füllen Sie einfach einen neuen Mietkautionsantrag bei SwissCaution aus, denn es handelt sich in diesem Fall um einen neuen Mietvertrag.

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