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Häufige Fragen für Privatpersonen

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Anmeldung

  • Wenn Sie die Staatsangehörigkeit eines Schengen-Landes besitzen und noch keine Aufenthaltsbewilligung haben, kann ein Arbeitsvertrag mit einer Mindestdauer von einem Jahr und einem Beschäftigungsgrad von 100 % akzeptiert werden. Wir benötigen eine Kopie Ihres Reisepasses.
  • Wenn Sie die Staatsangehörigkeit eines Nicht-Schengen-Landes besitzen und noch keine Aufenthaltsgenehmigung haben, kann ein unbefristeter Arbeitsvertrag mit einem Beschäftigungsgrad von 100% akzeptiert werden. Dazu benötigen wir eine Kopie Ihres Reisepasses.

Wir akzeptieren keine von Temporärbüros ausgestellten Arbeitsverträge.

Wenn Sie keines dieser Kriterien erfüllen, benötigen Sie einen Bürgen (Schweizer oder mit einer B-, C-, N- oder F-Aufenthaltsbewilligung).

Für ein Unternehmen: Fügen Sie den Handelsregisterauszug und einen Schweizer Ausweispapier (oder eine gültige Aufenthaltsbewilligung, B, C, F oder N) des Vertreters bei.

Bei einem Verein: Musterstatuten und Ausweispapier des Vertreters oder Vorsitzenden des Vereins.

  • Über unsere Website (der einfachste und schnellste Weg)
  • In einer Filiale der Schweizerischen Post
  • In einer Agentur der Mobiliar oder von SwissCaution
  • Mit dem Anmeldungsformular in unserer Broschüre, das Sie per Post einsenden müssen
  • Bei Ihrer Immobilienagentur (wenn sie zu unseren Partnern gehört)

Wie erhalte ich meine Mietkaution am schnellsten?

Ihre Mietkaution erhalten Sie am schnellsten, wenn Sie sich online anmeldung und gleichzeitig alle erforderlichen Dokumente übermitteln:

  • Unterschriebener Mietvertrag oder dessen Entwurf (alle Seiten)
  • Kopie der Identitätskarte aller im Mietvertrag eingetragenen Mieter oder eine Kopie der Aufenthaltsbewilligung B, B Flüchtling, N, C oder F. Wenn Sie eine andere Aufenthaltsbewilligung besitzen, ist ein Bürge mit Wohnsitz in der Schweiz erforderlich.

Wenn Sie Staatsangehöriger eines Schengen-Landes sind und Ihre Aufenthaltsbewilligung noch nicht erhalten haben, kann ein Arbeitsvertrag mit einer Mindestdauer von einem Jahr und einem Beschäftigungsgrad von 100% akzeptiert werden. Dazu benötigen wir eine Kopie Ihres Reisepasses.

Wenn Sie Staatsangehöriger eines Nicht-Schengen-Landes sind und Ihre Aufenthaltsbewilligung noch nicht erhalten haben, kann ein unbefristeter Arbeitsvertrag mit einem Beschäftigungsgrad von 100% akzeptiert werden. Dazu benötigen wir eine Kopie Ihres Reisepasses.

Wir akzeptieren keine von Temporärbüros ausgestellten Arbeitsverträge.

Wenn Sie keines dieser Kriterien erfüllen, benötigen Sie einen Bürgen (Schweizer oder mit einer B-, C-, N- oder F-Aufenthaltsbewilligung).

Die Ausstellung Ihres Mietkautionszertifikats kann erst nach Erhalt aller erforderlichen Dokumente und der Zahlung Ihrer Jahresprämie erfolgen.

Wenn einer der im Mietvertrag eingetragenen Mieter zwischen 18 und 25 Jahre alt ist, erhält er bis zu seinem 26. Lebensjahr 10% Rabatt auf die Prämie.
Der Treuerabatt ist mit dem Jugendrabatt kumulierbar.

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Wenn Sie eine Mietkaution für einen Privatmietvertrag abgeschlossen haben, und sofern Sie die Voraussetzungen erfüllen (keine laufende Betreibung bei SwissCaution), werden Ihnen folgende Rabatte auf Ihre Prämie gewährt:

  • Ab 2 vollendeten Vertragsjahren 10% Rabatt
  • Ab 3 vollendeten Vertragsjahren (aber frühestens ab dem 1. Januar 2025) 20% Rabatt
  • Ab 4 vollendeten Vertragsjahren (aber frühestens ab dem 1. Januar 2026) 30% Rabatt

Der Jugendrabatt ist mit dem Treuerabatt kumulierbar.

  • Mindestalter von 18 Jahren
  • Schweizer Staatsbürgerschaft oder Aufenthaltsbewilligung B, B-Flüchtling, N, C oder F
  • Eine gute Bonitätsbewertung
  • Ein Mietvertrag mit einer Laufzeit von mindestens 3 Monaten

Wenn Sie Staatsangehöriger eines Schengen-Landes sind und Ihre Aufenthaltsbewilligung noch nicht erhalten haben, kann ein Arbeitsvertrag mit einer Mindestdauer von einem Jahr und einem Beschäftigungsgrad von 100% akzeptiert werden. Dazu benötigen wir eine Kopie Ihres Reisepasses.

Wenn Sie Staatsangehöriger eines Nicht-Schengen-Landes sind und Ihre Aufenthaltsbewilligung noch nicht erhalten haben, kann ein unbefristeter Arbeitsvertrag mit einem Beschäftigungsgrad von 100 akzeptiert werden. Dazu benötigen wir eine Kopie Ihres Reisepasses.
Wir akzeptieren keine von Temporärbüros ausgestellten Arbeitsverträge.

Wenn Sie keines dieser Kriterien erfüllen, benötigen Sie einen Bürgen (Schweizer oder mit einer B-, C-, N- oder F-Aufenthaltsbewilligung).

Wenn Sie auf Wohnungssuche sind und noch keinen Mietvertrag erhalten haben, kann Ihnen SwissCaution eine provisorische Mietkautionsbescheinigung ausstellen. Diese versichert Vermietern, dass Sie keine finanziellen Schwierigkeiten haben und Ihnen SwissCaution Ihre künftige Mietkaution ausstellen wird – unter Vorbehalt der Richtigkeit der gemachten Angaben, der Übermittlung der für die Aktivierung des Vertrags notwendigen Dokumente und der Überweisung der Jahresprämie.

Dank dieser kostenlosen Bescheinigung verfügen Sie über einen bedeutenden Vorteil bei Ihrer Wohnungssuche.

Sie können jederzeit eine Mietkaution bei SwissCaution abschliessen und so das Geld zurückerhalten, das Sie bei Ihrer Bank hinterlegt haben. Wir raten Ihnen, im Vorfeld die Zustimmung Ihres Vermieters oder der Immobilienagentur einzuholen.

Der Betrag der SwissCaution-Mietkaution ist nicht begrenzt. Dieser Betrag darf jedoch nicht mehr als 3 Monatsmieten betragen.

Vertragsverwaltung

Nein, unsere Funktionsweise unterscheidet sich von der eines Bankdepots.

Wir bieten einen Service an, bei dem Sie kein Bargeld auf einem Bankkonto blockieren müssen. Dieser Service ist kostenpflichtig (über die Jahresprämien) und es gibt keine Rückerstattung von Geldern, ausser im Fall der anteiligen Rückzahlung einer Jahresprämie mit einem noch nicht fälligen Saldo.

Bei einer Kündigung während des ersten Vertragsjahres wird die erste Prämie nicht anteilig zurückerstattet, ausser Sie schliessen eine neue SwissCaution-Mietkaution ab.

Dies ist möglich, sofern sich die Garage an derselben Adresse wie die Wohnung befindet. Es müssen ebenfalls beide Mietverträge am selben Datum beginnen und dürfen nicht getrennt kündbar sein. Ausserdem muss Ihr Vermieter uns schriftlich sein Einverständnis geben.

Wir bieten keine Hybridlösung an. Mit der SwissCaution-Mietkaution profitieren Sie vom Vorteil, dass Sie Ihr Geld nicht auf einem Bankkonto blockieren müssen.

Ein Wechsel des Vermieters oder Eigentümers muss im Mietvertrag vermerkt werden, und es ist zwingend, uns darüber zu informieren.

Obwohl die Hausverwaltung oder der Eigentümer dafür verantwortlich ist, uns über Verkäufe/Übernahmen von Immobilien oder Änderungen des Mandats (Hausverwaltung) zu informieren, liegt es auch in der Verantwortung des Mieters, uns diese Änderungen schriftlich mitzuteilen (von der alten/neuen Hausverwaltung erhaltene Zusatzvereinbarung, Informationsschreiben oder andere offizielle Dokumente).

Sie können eine SwissCaution-Mietkaution für eine Untervermietung beantragen, indem Sie folgende Dokumente vorlegen:

  • Mietvertrag
  • Untermietvertrag
  • Schriftliche Zustimmung des Vermieters

Der SwissCaution-Mietkautionsvertrag wird gemäss dem Mietvertrag ausgestellt. Die Person, die den Mietvertrag abschliesst, unabhängig davon, ob sie im Mietobjekt wohnt oder nicht, ist allein für die Mietkaution verantwortlich und muss die Kopie ihres Ausweispapiers für die Ausstellung der Mietkaution einreichen.

Sie können Ihre Prämie mithilfe unseres Prämienrechners berechnen, den Sie hier finden.

Die Mietkaution tritt ab dem Datum des Mietvertragsbeginns in Kraft und Sie sind verpflichtet, jedes Jahr Ihre Jahresprämie zu bezahlen.

Um Ihre Mietkaution zu kündigen, müssen Sie Ihrem Vermieter lediglich eine gleichwertige Garantie, mit gleichem Wert breitstellen.
Achtung – Ausschliesslich Ihr Vermieter oder Ihre Immobilienagentur können Ihre Mietkaution freigeben, indem sie das Original des Mietkautionszertifikats datiert ( angegebenes Enddatum des Mietvertrags) und unterschrieben an SwissCaution retournieren.

Wenn eine Person aus der Wohnung auszieht, ein neuer Mieter einzieht oder die Miete geändert wird, muss ein Nachtrag zum Mietvertrag erstellt werden. Sie müssen uns diesen von allen Parteien unterzeichneten Zusatz sowie die Ausweispapiere der Personen, die die Wohnung bewohnen, zustellen.

Vergessen Sie bitte nicht, SwissCaution über diese Änderungen zu informieren!

Nein, es sei denn, Sie ziehen in das gleiche Gebäude um und es handelt sich um die gleiche Hausverwaltung/den gleichen Vermieter und dieser bestätigt:

  • dass es keine Forderungen in Bezug auf die vorherige Wohnung gibt
  • dass er SwissCaution ermächtigt, die Änderung des Versicherungsvertrags vorzunehmen. Ein neuer Mietvertrag wird verlangt.

Wenn Sie in ein anderes Gebäude umziehen, müssen Sie einen neuen Antrag stellen und eine Übertragung der bestehenden Garantie ist nicht möglich. Für jede neue Wohnung muss eine neue Anmeldung vorgenommen werden.

Auf jeden Fall! Die SwissCaution-Mietkaution ist eine vorteilhafte Alternative zum Bankdepot. Sie bietet die gleiche Sicherheit und den gleichen Wert wie ein Bankdepot. Der Unterschied besteht darin, dass Sie bei einem Bankdepot Ihr Geld während der gesamten Dauer Ihres Mietvertrags blockieren, während Sie bei der SwissCaution-Mietkaution eine Jahresprämie bezahlen. Mit unserem Online-Rechner können Sie Ihre Jahresprämie leicht berechnen.

SwissCaution ist eine Versicherungsgesellschaft, die dem Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag (VVG) und demzufolge der Kontrolle der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) untersteht.

Vertragsende

Der Vermieter hat gemäss Schweizer Mietrecht 12 Monate Zeit, um die Mietkaution freizugeben.

Sie sind dafür verantwortlich, dass Ihr Vermieter das Zertifikat ausgefüllt, datiert (angegebenes Enddatum des Mietvertrags) und unterschrieben an uns zurückschickt, damit die Mietkaution freigegeben und Ihr Vertrag geschlossen wird.

Solange wir das Zertifikat nicht erhalten haben, bleibt Ihr Vertrag aktiv und wir werden Ihnen weiterhin die Jahresprämie in Rechnung stellen.

Solange Ihre Mietkaution nicht von Ihrem Vermieter freigegeben wurde (was gemäss Mietrecht bis zu 12 Monate dauern kann), sind Sie verpflichtet, Ihre Jahresprämie zu zahlen (gemäss unseren AVB ist diese im Voraus zahlbar).
Es ist Ihre Aufgabe, bei Ihrem Vermieter die nötigen Schritte einzuleiten, damit er uns das ausgefüllte, datierte (angegebenes Enddatum des Mietvertrags) und unterschriebene Zertifikat zurückschickt, um die Mietkaution freizugeben und Ihren Vertrag zu schliessen.

Wir sind nicht in der Lage, anteilige Prämienrechnungen auszustellen.

Nach erfolgter Freigabe wird möglicherweise eine anteilige (oder vollständige) Rückerstattung der Jahresprämie erfolgen (AVB).

Wenn Ihr Vermieter Ansprüche gegen Sie richtet (Schäden oder Mietrückstände) und Sie diesbezüglich Ihre Zustimmung geben, bezahlt SwissCaution den von Ihrem Vermieter geforderten Betrag bis zum Höchstbetrag Ihrer Mietkaution. Sie müssen dann den an Ihren Vermieter vorgeleisteten Betrag an SwissCaution zurückzahlen.

Vergessen Sie nicht, Ihre Versicherung zu kontaktieren (Haftpflicht/Hausrat), da es sein kann, dass diese die Kosten in einigen Fällen übernimmt.

SwissCaution erstattet Ihnen den verbleibenden Betrag Ihrer Jahresprämie unter folgenden Bedingungen anteilig zurück:

Falls Ihre Mietkaution vor Ablauf Ihrer Jahresprämie endet oder Sie eine neue, von SwissCaution ausgestellte Mietkaution abschliessen, kontaktieren Sie uns bitte über unser Kontaktformular, damit wir Ihnen den verbleibenden Betrag Ihrer Jahresprämie anteilig zurückerstatten können. Falls die Kündigung jedoch während des ersten Vertragsjahres Ihrer Mietkaution erfolgt, muss SwissCaution gemäss der geltenden Gesetzgebung die Prämie nicht rückerstatten.

Gute Nachricht: Ihr Treueprogramm bleibt gültig, wenn Sie innerhalb von 12 Monaten nach Ihrer Kündigung eine neue SwissCaution-Mietkaution für einen Privatmietvertrag abschliessen!

Bitten Sie Ihren Vermieter oder Ihre Immobilienagentur, das Original des Mietkautionszertifikats datiert (angegebenes Enddatum des Mietvertrags) und unterzeichnet an SwissCaution zurückzusenden. Sobald Ihr Vermieter den Antrag auf Freigabe Ihrer Mietkaution bei SwissCaution gestellt hat, sind Sie automatisch von der Zahlung der Jahresprämie des Folgejahres befreit.

Wenn Ihr Vermieter Ansprüche gegen Sie richtet (Schäden oder Mietrückstände) und Sie diesbezüglich Ihre Zustimmung geben, bezahlt SwissCaution die von Ihrem Vermieter geforderte Summe maximal bis zur Höhe des Betrags, der auf Ihrem Mietkautionszertifikat vermerkt ist. Sie müssen dann den an Ihren Vermieter bezahlten Betrag an SwissCaution zurückzahlen.

Vergessen Sie nicht, Ihre Versicherung zu kontaktieren (Haftpflicht/Hausrat), da es sein kann, dass diese die Kosten in einigen Fällen übernimmt.

Alles Wissenswerte zur HomeAssistance-Service

HomeAssistance ist ein Hilfedienst, der Ihnen gratis zur Verfügung steht. Wenn Sie in Ihrer durch Ihre Mietkaution versicherte Wohnung z. B. einen Wasserschaden haben oder Ihren Hausschlüssel verlieren, steht Ihnen HomeAssistance rund um die Uhr zur Verfügung. Je nach Art des Notfalls werden die Kosten bis zu einem Höchstbetrag von CHF 1000.- pro Ereignis übernommen. Dieser in Ihrer Mietkaution inbegriffenen Hilfeservice ist einzigartig in der Schweiz!

Die Kosten werden je nach Art des Notfalls bis zu einem Höchstbetrag von CHF 1’000.- pro Einsatz übernommen.

Wir arbeiten mit Handwerkern aus Ihrer Region zusammen, die für ihre Expertise anerkannt sind.

Bei einem Notfall in der Wohnung, die durch Ihre Mietkaution versichert ist, raten wir Ihnen, zuerst Ihre Immobilienagentur oder Ihren Vermieter zu kontaktieren, damit Sie das weitere Vorgehen gemeinsam besprechen können.

In folgenden Fällen empfehlen wir HomeAssistance zu kontaktieren:

  • Sie haben Ihre Immobilienagentur oder Ihren Vermieter bereits kontaktiert, und sie/er ist damit einverstanden, dass Sie HomeAssistance in Anspruch nehmen.
  • Sie haben einen Notfall ausserhalb der Öffnungszeiten Ihrer Immobilienagentur oder Ihr Vermieter ist nicht erreichbar.
  • Bei Verlust von Reiseschecks, Bargeld, Bank-, Postkonto-, Kredit- und Kundenkarten.

Wenn Sie eine SwissCaution-Mietkaution für einen Privatmietvertrag abgeschlossen haben, können Sie HomeAssistance kostenlos nutzen.

Rufen Sie bei einem Notfall SwissCaution unter der Nummer 0848 001 848 an und wählen Sie den 24/7 verfügbaren HomeAssistance-Service.
Sie werden anschliessend mit Ihrem Namen / Ihrer SwissCaution Vertragsnummer identifiziert. Dies ermöglicht uns, den Notfalleinsatz so schnell wie möglich zu organisieren.

Es muss sich um einen Notfall in der Wohnung handeln, die durch die Mietkaution für einen Privatmietvertrag versichert ist. Alle Informationen zu den verschiedenen Notfalleinsätzen finden Sie in den Bedingungen von SwissCaution-HomeAssistance.