Häufige Fragen zur Mietkaution bei Geschäftsmietvertrag

  • Welches ist der Höchstbetrag der von SwissCaution geleisteten Mietkaution für einen Geschäftsmietvertrag?

    Für gewerbliche Mietverträge gibt es in Bezug auf den Garantiebetrag keine Einschränkung.

  • Ich habe bereits ein Bankdepot. Kann ich dieses heute auflösen?

    Ja, Sie können jederzeit eine Mietkaution bei SwissCaution einrichten und so das bei Ihrer Bank hinterlegte Geld zurückholen. Wir empfehlen Ihnen, vorgängig die Zustimmung Ihres Vermieters oder der Immobilienagentur einzuholen.

  • Keine versteckten Kosten

    Ab 1. September 2018 gelten bei SwissCaution neue Bedingungen bezüglich der Verwaltungskosten bei Mietkautionen:

    Entfallen der Mutationskosten (CHF 50.-) für jede Zertifikatsänderung nach seiner Ausstellung.

    Entfallen der der Gebühr für die Zertifikatskündigung (CHF 50.-), wenn zum Zeitpunkt der Mietkautionsfreigabe keine Forderung besteht.

    Bei Fragen steht Ihnen gerne unser Kundendienst unter 0848 001 848 oder per E-Mail unter info@swisscaution.ch zur Verfügung.

  • Ich verlagere meine berufliche Tätigkeit. Wie löse ich meine SwissCaution Mietkaution auf?

    Bitten Sie Ihren Vermieter oder dessen Vertreter (Immobilienagentur), SwissCaution das ordnungsgemäss unterzeichnete Original des Mietkautionszertifikats zurückzuschicken. Sobald der Antrag Ihres Vermieters auf Freigabe eingetroffen ist, sind Sie automatisch von der Bezahlung der Jahresprämie für das nächste Jahr befreit.

    Falls der Vermieter Ihnen gegenüber Forderungen hat (verursachte Schäden oder Mietausstände) und Sie Ihr Einverständnis geben, bezahlt SwissCaution dem Vermieter den geforderten Betrag bis zur maximalen Höhe der Mietkaution. SwissCaution übt gleichzeitig sein Regressrecht gegenüber dem (den) Mieter(n) zwecks Rückerstattung des vorgeschossenen Betrags aus.

    PS: Vergessen Sie nicht, Ihre Versicherung zu kontaktieren (Haftpflicht/Hausrat), da diese in einigen Fällen die Kosten möglicherweise übernimmt.

    Damit Sie möglichst rasch eine neue Mietkaution für die neuen Geschäftsräume erhalten, müssen Sie bei SwissCaution einen neuen Antrag auf Mietkaution stellen, da es sich um einen neuen Mietvertrag handelt.

  • Ist die Mietkaution von SwissCaution gleich viel wert wie eine Bankgarantie?

    Ja. Die SwissCaution Mietkaution ersetzt das Bankdepot und gewährt Ihrem Vermieter gleich viel Sicherheit und Wert wie eine Bankgarantie.

    SwissCaution ist als Versicherungsgesellschaft zudem dem Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag (VVG) und daher auch der Kontrolle durch die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) unterstellt. SwissCaution bietet damit die gleichen Sicherheiten wie eine Bank.

  • Wie lange bin ich an meine SwissCaution Mietkaution gebunden?

    Die Mietkaution tritt am Tag der Ausstellung des Mietkautionszertifikats in Kraft und hat so lange Gültigkeit, bis der Vermieter die Mietkaution bei SwissCaution freigibt.

    Sie können Ihre Mietkaution jederzeit kündigen. Es genügt, wenn Sie Ihrem Vermieter eine Ersatzgarantie in gleicher Höhe und mit gleichem Wert liefern. Nur Ihr Vermieter oder sein Vertreter kann Ihre Kaution freigeben, indem er SwissCaution das unterzeichnete Original-Mietkautionszertifikat zurückschickt.

  • Wie wird die Prämie der Mietkaution bei einem Geschäftsmietvertrag berechnet?

    Die Jahresprämie beläuft sich auf 5% der Mietkaution (zusätzlich Verwaltungsgebühren, Kosten für die Ausstellung des Zertifikats und eidgenössische Stempelabgaben).

    Nach Annahme Ihres Dossiers müssen Sie SwissCaution die erste Jahresprämie bezahlen, um die Ausstellung des Mietkautionszertifikats zu bestätigen.

  • Wie lange dauert die Prüfung meines Dossiers?

    Ihr Dossier wird nach Eingang Ihres Antrags zusammen mit allen verlangten Unterlagen geprüft. In der Regel erhalten Sie innerhalb von sieben Werktagen Antwort.

  • Kann mein Antrag abgelehnt werden?

    Ihr Antrag kann abgelehnt werden, wenn Ihr Anmeldeformular falsche oder unvollständige Angaben enthält. Auch ein zu hohes Risiko oder eine ungenügende Bonität können eine Ablehnung rechtfertigen.

  • Was passiert, wenn mein Vermieter die Kaution zurückweist?

    Der Vermieter muss die Mietkaution ohne Bankdepot von Gesetzes wegen akzeptieren. Weist er sie zurück, kann SwissCaution auf Wunsch direkt mit ihm in Kontakt treten. Hält der Vermieter an seiner Ablehnung fest, muss er SwissCaution das Originalzertifikat mit Angabe des Grundes für die Ablehnung retournieren. In diesem Fall müssen Sie natürlich nichts bezahlen.

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