Allgemeine Versicherungsbedingungen
PRIVATMIETVERTRAG 2022
Allgemeine Bedingungen für die Mietkautionsversicherung eines Privatmietvertrags für alle Anträge ab 01.01.2022.
Geschäftsmietvertrag 2022
Allgemeine Versicherungsbedingungen Mietkautionsversicherung eines Geschäftsmietvertrags für alle Anträge ab 01.01.2022.
Mietkautionsbescheinigung
Allgemeine Versicherungsbedingungen Mietkautionsbescheinigung von SwissCaution für Privatmietverträge.
Teilrevision des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG)
Mehr als 110 Jahre nach seiner Verkündung wurde das Versicherungsvertragsgesetz, das die Beziehungen zwischen Verbrauchern und Versicherungsunternehmen regelt, überarbeitet und an die aktuellen Anforderungen angepasst. Mit dieser Änderung werden unter anderem die Rechte der Versicherungsnehmer verbessert.
Auch moderne Kommunikationsmittel wurden bei der Teilrevision berücksichtigt: Vieles, was bisher handschriftlich unterzeichnet werden musste, wie etwa eine Kündigungserklärung, können Sie künftig beispielsweise per E-Mail mitteilen.
Die Änderungen treten am 1. Januar 2022 in Kraft und gelten bei SwissCaution sowohl für neue als auch für bestehende Versicherungsverträge. Aus diesem Grund passt SwissCaution ihre allgemeinen Geschäftsbedingungen und Kundeninformationen an.
WELCHE SIND DIE WICHTIGSTEN ÄNDERUNGEN FÜR UNSERE KUNDEN?
-
Ab wann und für wen gelten die gesetzlichen Änderungen?
Die überarbeiteten Bestimmungen gelten von Gesetzes wegen für alle Verträge, die ab dem 1. Januar 2022 abgeschlossen werden.
Alle unsere Kundinnen und Kunden sollen von den neuen verbraucherfreundlichen Bestimmungen profitieren. Deshalb gewährt Ihnen SwissCaution ab dem 1. Januar 2022 alle neuen Rechte, auch für bereits laufende Versicherungsverträge.
-
Welchen Einfluss hat dies auf meine bestehenden Verträge?
Ihre bestehenden Versicherungsverträge bleiben in Kraft und es gibt keine Änderung des Umfangs des Versicherungsschutzes oder der Prämien.
-
Widerrufsrecht
Die Versicherungsnehmer haben künftig das Recht, ihre Entscheidung des Vertragsabschlusses innerhalb von vierzehn Tagen zu widerrufen.
Sie können Ihren Antrag (oder, falls Ihnen SwissCaution eine Offerte unterbreitet hat, Ihre Annahmeerklärung) innert 14 Tagen widerrufen. Die Frist beginnt mit der Stellung des Antrages (oder der Annahme der Offerte). Die Erklärung muss schriftlich oder in einer anderen Form, die den Nachweis durch Text ermöglicht (z.B. E-Mail), erfolgen.
Der Widerruf bewirkt, dass Ihre Vertragserklärung von Anfang an unwirksam ist. Beide Parteien sind in diesem Fall verpflichtet, bereits empfangene Leistungen zurückzuerstatten (Artikel 2b Ziffer 2 VVG). Dies bedeutet, dass Ihnen SwissCaution bereits bezahlte Prämien zurückbezahlt. Sie sind im Gegenzug verpflichtet, dafür besorgt zu sein, dass der Vermieter SwissCaution ein bereits ausgestelltes Mietkautionszertifikat, verbunden mit einer Erklärung, dass er keine Ansprüche mehr an SwissCaution stellt, zurückgibt. Dazu wird möglicherweise erforderlich sein, dass Sie dem Vermieter eine anderweitige Sicherung verschaffen.
-
Vereinfachung der formalen Anforderungen
Sie können Ihre Kündigung künftig auf jedem Weg mitteilen, der einen Nachweis durch Text ermöglicht, zum Beispiel per E-Mail. Sie müssen Ihre Kündigung nicht mehr handschriftlich unterschreiben. Ein über ein geeignetes Kommunikationsmedium übermittelter Text ohne Unterschrift ist ausreichend.
-
Was geschieht bei mehrjährigen Vertragslaufzeiten?
Mit der Einführung des ordentlichen Kündigungsrechts haben Sie nun die Möglichkeit, Ihre Versicherungsverträge unabhängig von einer vertraglich vereinbarten Laufzeit zum Ende des dritten Jahres und jedes folgenden Jahres unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zu kündigen.
Bei SwissCaution haben Sie bereits heute das Recht, den Vertrag jederzeit zu kündigen und werden dieses Recht auch in Zukunft behalten. Heute können Sie den Vertrag jederzeit kündigen, sofern Sie die Zustimmung des Vermieters zur Kündigung der Mietkaution bei SwissCaution vorlegen können oder wenn Sie eine andere Mietgarantie vorweisen.