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Wie Kündige ich meine Wohnung ausserhalb der offiziellen Kündigungstermine?

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Wie Kündige ich meine Wohnung ausserhalb der offiziellen Kündigungstermine?

Sie haben Ihre neue Traumwohnung gefunden und wollen sofort einziehen. Beim Lesen Ihres Mietvertrags stellen Sie hingegen fest, dass der offizielle Kündigungstermin erst in einigen Monaten ist und die Kündigungsfrist soeben abgelaufen ist. Glücklicherweise sieht das Schweizer Obligationenrecht die Möglichkeit einer ausserordentlichen Kündigung vor. Es genügt, dass Sie einen Nachmieter finden, der zahlungsfähig und zumutbar ist und bereit ist, den Mietvertrag zu den gleichen Bedingungen zu übernehmen. Ein Mieter wird als zahlungsfähig eingestuft, wenn er keine Betreibungen am Laufen hat und wenn die Miete nicht 30 % seines monatlichen Bruttoeinkommens übersteigt. Wenn der Vermieter sich entscheidet, den Mietvertrag zu ändern oder wenn er einen objektiv zumutbaren Nachmieter ausschlägt, sind Sie vom Mietvertrag befreit ab dem Datum, an dem der neue Mieter den Mietvertrag übernommen hätte.

Wie vorgehen?

1. Teilen Sie dem Vermieter oder der Verwaltung Ihre ausserterminliche Kündigung in einem eingeschriebenen Brief mit. Der Brief muss von allen Mietern unterschrieben werden und der Vermieter muss die Kündigung mindestens ein Monat vor dem Auszug auf den 15. oder auf das Ende des Monats erhalten. Achtung: Es gilt das Empfangsdatum und nicht der Poststempel. Wenn die Frist sehr knapp ist, können Sie das Kündigungsschreiben auch persönlich übergeben und eine Empfangsbestätigung verlangen.

2. Schlagen Sie dem Vermieter möglichst rasch einen neuen Mieter vor, der solvent und zumutbar ist. Der Vermieter kann sich bis zu 30 Tage Zeit lassen, um die eingegangenen Bewerbungsunterlagen zu prüfen.

3. Lassen Sie sich das Ende des Mietverhältnisses vom Vermieter schriftlich bestätigen.

Einen Nachmieter finden

Die Wohnungsknappheit in der Schweiz vereinfacht die Suche nach einem neuen Mieter beträchtlich. Erzählen Sie Ihren Freunden, den Nachbarn oder am Arbeitsplatz von Ihrer frei werdenden Wohnung. Posten Sie die Wohnung auf Facebook oder schalten Sie ein Wohnungsinserat auf einem der kostenlosen oder zahlungspflichtigen Immobilienportale. Kontaktieren Sie auch Ihre Verwaltung und fragen Sie sie, die Wohnung auf ihrer Webseite zu veröffentlichen.

Überprüfen Sie mit den Interessenten, dass die Bewerbungsunterlagen vollständig sind mit einer Kopie der Identitätskarte, den drei letzten Lohnbescheinigungen, einem Betreibungsregisterauszug, dem komplettierten Anmeldeformular und falls möglich, einer schriftlichen Zusage, den Mietvertrag zu den gleichen Bedingungen zu übernehmen. Auch wenn Sie von Gesetz wegen nur einen zahlungsfähigen und zumutbaren Nachmieter stellen müssen, tun Sie gut daran, mindestens drei Wohnungsbewerbungen dem Vermieter weiterzuleiten. Es kann durchaus geschehen, dass ein potenzieller Nachmieter im letzten Moment vom Vertrag zurücktritt oder nicht den Kriterien genügt

In der Zwischenzeit, wenn Sie auf der Suche nach einer neuen Wohnung sind, haben Sie die Möglichkeit eine Mietkautionsbescheinigung von SwissCaution zu erhalten und dadurch gegenüber Ihrem Vermieter einen unmittelbaren Beweis zu erbringen, dass Sie bezüglich des Erhalts Ihrer zukünftigen Mietkaution bei SwissCaution eine formelle Zusage erhalten haben (mehr erfahren). Wenn Sie hingegen Ihre neue Wohnung schon gefunden haben, können Sie bereits eine neue SwissCaution Mietkaution beantragen, um Ihr Geld für das Wesentliche im Leben freizuhalten (mehr erfahren).

LEITEN SIE MINDESTENS DREI WOHNUNGSBEWERBUNGEN DEM VERMIETER WEITER. ES KANN GESCHEHEN, DASS EIN POTENZIELLER NACHMIETER IM LETZTEN MOMENT VOM VERTRAG ZURÜCKTRITT.

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