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Eine Frage?

Werfen Sie einen Blick auf unsere Rubrik "Häufige Fragen", um sofort Antworten zu erhalten. Dort finden Sie alle allgemeinen Informationen zu unserer Mietkaution für einen Wohnmietvertrag.

Häufige Fragen
Vater und Tochter leeren einen Karton

Die häufigsten Fragen

Für alle anderen Fragen
  • Über unsere Website (der einfachste und schnellste Weg)
  • In einer Filiale der Schweizerischen Post
  • In einer Agentur der Mobiliar oder von SwissCaution
  • Mit dem Anmeldungsformular in unserer Broschüre, das Sie per Post einsenden müssen
  • Bei Ihrer Immobilienagentur (wenn sie zu unseren Partnern gehört)

Wie erhalte ich meine Mietkaution am schnellsten?

Ihre Mietkaution erhalten Sie am schnellsten, wenn Sie sich online anmeldung und gleichzeitig alle erforderlichen Dokumente übermitteln:

  • Unterschriebener Mietvertrag oder dessen Entwurf (alle Seiten)
  • Kopie der Identitätskarte aller im Mietvertrag eingetragenen Mieter oder eine Kopie der Aufenthaltsbewilligung B, B Flüchtling, N, C oder F. Wenn Sie eine andere Aufenthaltsbewilligung besitzen, ist ein Bürge mit Wohnsitz in der Schweiz erforderlich.

Wenn Sie Staatsangehöriger eines Schengen-Landes sind und Ihre Aufenthaltsbewilligung noch nicht erhalten haben, kann ein Arbeitsvertrag mit einer Mindestdauer von einem Jahr und einem Beschäftigungsgrad von 100% akzeptiert werden. Dazu benötigen wir eine Kopie Ihres Reisepasses.

Wenn Sie Staatsangehöriger eines Nicht-Schengen-Landes sind und Ihre Aufenthaltsbewilligung noch nicht erhalten haben, kann ein unbefristeter Arbeitsvertrag mit einem Beschäftigungsgrad von 100% akzeptiert werden. Dazu benötigen wir eine Kopie Ihres Reisepasses.

Wir akzeptieren keine von Temporärbüros ausgestellten Arbeitsverträge.

Wenn Sie keines dieser Kriterien erfüllen, benötigen Sie einen Bürgen (Schweizer oder mit einer B-, C-, N- oder F-Aufenthaltsbewilligung).

Die Ausstellung Ihres Mietkautionszertifikats kann erst nach Erhalt aller erforderlichen Dokumente und der Zahlung Ihrer Jahresprämie erfolgen.

Sie können Ihre Prämie mithilfe unseres Prämienrechners berechnen, den Sie hier finden.

Die Mietkaution tritt ab dem Datum des Mietvertragsbeginns in Kraft und Sie sind verpflichtet, jedes Jahr Ihre Jahresprämie zu bezahlen.

Um Ihre Mietkaution zu kündigen, müssen Sie Ihrem Vermieter lediglich eine gleichwertige Garantie, mit gleichem Wert breitstellen.
Achtung – Ausschliesslich Ihr Vermieter oder Ihre Immobilienagentur können Ihre Mietkaution freigeben, indem sie das Original des Mietkautionszertifikats datiert ( angegebenes Enddatum des Mietvertrags) und unterschrieben an SwissCaution retournieren.

Wenn eine Person aus der Wohnung auszieht, ein neuer Mieter einzieht oder die Miete geändert wird, muss ein Nachtrag zum Mietvertrag erstellt werden. Sie müssen uns diesen von allen Parteien unterzeichneten Zusatz sowie die Ausweispapiere der Personen, die die Wohnung bewohnen, zustellen.

Vergessen Sie bitte nicht, SwissCaution über diese Änderungen zu informieren!

Solange Ihre Mietkaution nicht von Ihrem Vermieter freigegeben wurde (was gemäss Mietrecht bis zu 12 Monate dauern kann), sind Sie verpflichtet, Ihre Jahresprämie zu zahlen (gemäss unseren AVB ist diese im Voraus zahlbar).
Es ist Ihre Aufgabe, bei Ihrem Vermieter die nötigen Schritte einzuleiten, damit er uns das ausgefüllte, datierte (angegebenes Enddatum des Mietvertrags) und unterschriebene Zertifikat zurückschickt, um die Mietkaution freizugeben und Ihren Vertrag zu schliessen.

Wir sind nicht in der Lage, anteilige Prämienrechnungen auszustellen.

Nach erfolgter Freigabe wird möglicherweise eine anteilige (oder vollständige) Rückerstattung der Jahresprämie erfolgen (AVB).

Nein, es sei denn, Sie ziehen in das gleiche Gebäude um und es handelt sich um die gleiche Hausverwaltung/den gleichen Vermieter und dieser bestätigt:

  • dass es keine Forderungen in Bezug auf die vorherige Wohnung gibt
  • dass er SwissCaution ermächtigt, die Änderung des Versicherungsvertrags vorzunehmen. Ein neuer Mietvertrag wird verlangt.

Wenn Sie in ein anderes Gebäude umziehen, müssen Sie einen neuen Antrag stellen und eine Übertragung der bestehenden Garantie ist nicht möglich. Für jede neue Wohnung muss eine neue Anmeldung vorgenommen werden.

Brauchen Sie Hilfe? Kontaktieren Sie uns!

Eine junge Frau kontaktiert SwissCaution mit ihrem Smartphone, um mehr über die Mietgarantie zu erfahren

Bevorzugen Sie den direkten Kontakt mit unserem Team?

Unser engagiertes Team beantwortet Ihre Anrufe Montag bis Freitag von 10:00 bis 15:00 Uhr. Sie können uns unter 0848 001 848 kontaktieren.

Aufgrund eines hohen Anrufvolumens können unsere Wartezeiten am Telefon etwas länger als üblich sein. Damit Sie schnell Antworten auf Ihre Fragen finden, bitten wir Sie, unsere FAQs zu konsultieren, bevor Sie uns kontaktieren. Wir sind da, um Ihnen zu helfen und danken Ihnen für Ihr Verständnis.

Finden Sie die Filiale in Ihrer Nähe.

Hier ist die Liste unserer SwissCaution-Agenturen. Sie können sich auch an eine Mobiliar-Agentur oder eine Postfiliale wenden.

Nyon
Firmensitz

Chemin de la Redoute 54
Postfach
1260 Nyon 1

Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr und Freitag von 8.00 Uhr bis 16.30 Uhr.
Morges
Filiale

Rue Central 26B
1110 Morges

Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag von 7.45 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr, und Freitag von 7.45 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 16.45 Uhr.
Lausanne
Filiale

Rue du Petit-Chêne 26
1003 Lausanne

Öffnungszeiten
Montag bis Freitag von 8.30 Uhr bis 17.30 Uhr.
Bern
Filiale

Neuengasse 45
3011 Bern

Öffnungszeiten
Montag bis Freitag von 8.30 Uhr bis 17.30 Uhr.
Zürich
Filiale

Bahnhofstrasse 106
8001 Zürich

Öffnungszeiten
Montag bis Freitag von 8.30 Uhr bis 17.30 Uhr.
Bellenz
Filiale / Die Mobiliar

Piazza de Sole 5
Postfach 2099
6500 Bellenz

Öffnungszeiten
Montag bis Freitag von 7.30 Uhr bis 12.00 Uhri und von 13.30 Uhr bis 17.30 Uhri.